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Annahmeschein für die Handyreparatur: Vorlage und was draufgehört

Ein Annahmeschein hält fest, wer welches Gerät in welchem Zustand und zu welchen Bedingungen bei dir abgibt. Er schützt beide Seiten, wenn es bei der Abholung Streit gibt: über Kratzer, über Zubehör, über den Preis. Die Annahmeschein-Vorlage unten ist ein A4-PDF zum Ausdrucken, ohne E-Mail-Pflicht. Der Artikel erklärt, was auf den Schein gehört, welche rechtlichen Punkte dahinterstehen und worauf du beim Sperrcode und bei nicht abgeholten Geräten achtest.

  • Redaktion RepairCockpit
  • Veröffentlicht
  • Stand: Oktober 2026
Inhalt
Kurz gesagt
  • Auf den Schein: Kunde, Gerät mit IMEI oder Seriennummer, Fehlerbeschreibung, Zustand, Zubehör, Sperrcode (nur wenn nötig), Kostenrahmen, Abholung und die Unterschriften.
  • Preis festhalten: Eine Vergütung gilt als vereinbart, wenn die Reparatur nur gegen Geld zu erwarten ist, ein Kostenanschlag ist aber im Zweifel nicht zu vergüten (§ 632 BGB). Notiere deshalb Kostenrahmen und ein mögliches Entgelt für den Kostenvoranschlag vorab.
  • Abholung dokumentieren: Für Mängelansprüche gilt bei Reparaturen eine Verjährung von zwei Jahren ab Abnahme (§ 634a BGB).
  • Datenschutz: Bei der Erhebung von Name, Telefonnummer und Co. musst du die Pflichtinformationen nach Art. 13 DSGVO mitteilen.

Wozu ein Annahmeschein?

Ohne Schein steht bei der Abholung Aussage gegen Aussage: Das Display war schon gesprungen, die Hülle war dabei, die Karte steckte noch drin. Der Annahmeschein ist deine Dokumentation und kein Misstrauensvotum gegen den Kunden. Er sorgt außerdem dafür, dass du in der Werkstatt alles hast, was du brauchst: einen erreichbaren Kunden, die IMEI zur eindeutigen Zuordnung, den vereinbarten Kostenrahmen und den Namen dessen, der das Gerät angenommen hat.

Die Vorlage ist ein Vorschlag aus der Praxis, kein amtliches Formular. Ändere sie so, dass sie zu deiner Werkstatt passt, und lass die rechtlichen Texte darin prüfen.

Was auf den Annahmeschein gehört

BereichDas gehört hineinWarum
Betrieb und AuftragName, Anschrift, Telefon der Werkstatt, Auftragsnummer, Datum und Uhrzeit, wer angenommen hatZeigt, wer den Auftrag mit wem abschließt, und lässt sich später eindeutig zuordnen.
KundeName, Anschrift, Telefon, E-Mail, bevorzugter RückmeldewegFür die Rückfrage und für die Rechnung: Rechnungen über 250 Euro brauchen Name und Anschrift des Leistungsempfängers (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG, § 33 UStDV).
GerätArt, Hersteller, Modell, Farbe, IMEI oder Seriennummer, schaltet ein oder nichtOrdnet den Auftrag dem richtigen Gerät zu und zeigt den Ausgangszustand.
Fehler und WunschFehlerbeschreibung in den Worten des Kunden, gewünschte LeistungHält fest, was beauftragt ist, und schützt vor dem Vorwurf, du hättest etwas anderes gemacht.
Zustand bei AnnahmeKratzer, Sprünge, Verformungen, Flüssigkeitsschaden, Tasten, Kamera; Fotos mit DatumBeweist, was schon vorher kaputt war.
ZubehörSIM-Karte, Speicherkarte, Hülle, Kabel, Netzteil, StiftVerhindert Streit um verschwundenes Zubehör.
Sperrcode und DatenCode nur, wenn für die Reparatur nötig; Hinweis zur DatensicherungSiehe nächster Abschnitt.
PreisFestpreis oder Kostenrahmen, Kostenvoranschlag ja oder nein, Entgelt dafürEine Preisabrede vorab verhindert den Streit bei der Abholung (§ 632 BGB).
Abholungvoraussichtlich fertig am, bitte abholen bisGibt dem Kunden eine Frist und dir einen Anknüpfungspunkt für Erinnerungen.
UnterschriftenKunde und Werkstatt, mit Ort und Datum; Kästchen für die DatenschutzinformationNachweis, dass der Kunde Zustand, Preisrahmen und Bedingungen zur Kenntnis genommen hat.

Zwei Punkte werden oft vergessen: die Uhrzeit der Annahme und ein Foto des Geräts vor der Reparatur. Beide kosten dich Sekunden und klären später viele Streitfälle.

Sperrcode und Daten auf dem Gerät

  • Frage nur nach dem Code, wenn du ihn brauchst. Nach einem Display-Tausch oder einem Akku-Tausch testest du das Gerät, dafür ist der Code oft nötig. Viele Reparaturen gehen aber ohne.
  • Gib dem Kunden eine Kopie ohne Code. Den Code auf der Kundenkopie zu schwärzen ist die einfachste Lösung. Bei einem Muster zeichnest du es in das Raster auf dem abtrennbaren Abschnitt.
  • Trenne den Code vom Schein. Schreib den Code auf einen abtrennbaren Abschnitt oder einen eigenen Zettel, der beim Gerät bleibt und nur für den Techniker zugänglich ist. Nach der Abholung vernichtest du diesen Abschnitt, den Annahmeschein selbst bewahrst du auf, denn er ist dein Nachweis über den Zustand. Am besten entsperrt der Kunde selbst, dann brauchst du gar keinen Code.
  • Halte die Datensicherung fest. Du kannst bei vielen Reparaturen nicht ausschließen, dass Daten verloren gehen. Vermerke, ob der Kunde gesichert hat und dass du auf das Risiko hingewiesen hast.

Mit dem Code hat man Zugriff auf alle Daten des Kunden. Deshalb sammelst du ihn nur, wenn du ihn brauchst, hältst ihn getrennt vom Schein unter Verschluss und löschst ihn, sobald er nicht mehr nötig ist (Datenminimierung und Speicherbegrenzung, Art. 5 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO; angemessene Sicherheit, Art. 32 DSGVO). Name, Telefonnummer, E-Mail und gegebenenfalls der Code sind personenbezogene Daten. Werden sie bei der betroffenen Person erhoben, teilt der Verantwortliche ihr zum Zeitpunkt der Erhebung unter anderem seinen Namen und seine Kontaktdaten, die Zwecke und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung, gegebenenfalls die Empfänger sowie die Speicherdauer und die Betroffenenrechte mit (Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO). Ein bloßer Hinweis auf die Website ist knapp, denn die Information gehört zum Zeitpunkt der Erhebung dazu. Praktisch heißt das: Aushang oder Kurzinfo direkt auf dem Schein (wer verantwortlich ist, wofür du die Daten brauchst, wo es mehr gibt, zum Beispiel per Link oder QR-Code). Das Kästchen im Schein hält fest, dass der Kunde die Information erhalten hat.

Was rechtlich dahintersteht

Eine Reparatur ist rechtlich in aller Regel ein Werkvertrag. Der Unternehmer schuldet die Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller die vereinbarte Vergütung, und Gegenstand kann auch die Veränderung einer Sache sein (§ 631 BGB). Daraus folgen für deinen Schein vier Punkte.

1. Der Preis

Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Ist die Höhe nicht bestimmt, gilt die übliche Vergütung (§ 632 Abs. 1 und 2 BGB). Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten (§ 632 Abs. 3 BGB). Willst du für den Kostenvoranschlag Geld, vereinbare es vorher und schreibe es auf den Schein. Die Vorlage hat dafür ein eigenes Feld. Mehr dazu im Artikel Kostenvoranschlag Vorlage.

2. Die Abholung

Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen (§ 640 Abs. 1 BGB), und die Vergütung ist bei der Abnahme zu entrichten (§ 641 Abs. 1 BGB). Bei einer Reparatur ist die Abholung des Geräts typischerweise der Moment der Abnahme. Halte Datum und Zustand deshalb fest, etwa mit einem Haken auf dem Schein oder in der Quittung.

3. Die Gewährleistung

Mängelansprüche verjähren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, in zwei Jahren, und die Frist beginnt mit der Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 BGB). Hast du einen Mangel arglistig verschwiegen, gilt die regelmäßige Verjährungsfrist (§ 634a Abs. 3 BGB). Bewahre den Annahmeschein mindestens so lange auf, wie Mängelansprüche noch geltend gemacht werden können.

4. Das Pfandrecht

Der Unternehmer hat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zweck der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind (§ 647 BGB). Gehört das Gerät nicht dem Kunden, etwa ein Firmenhandy, entsteht das Pfandrecht nicht. Was das für nicht abgeholte Geräte bedeutet, steht im nächsten Abschnitt.

Nicht abgeholte Geräte

Das Gerät bleibt Eigentum des Kunden. Dein Pfandrecht nach § 647 BGB gibt dir aber Sicherheit für deine Forderung. Auf ein gesetzliches Pfandrecht wie dieses sind die Vorschriften über das vertragliche Pfandrecht entsprechend anzuwenden (§ 1257 BGB). Wer daraus Geld holen will, muss das Verfahren des Pfandverkaufs einhalten:

  • Der Pfandgläubiger darf verkaufen, sobald die Forderung ganz oder zum Teil fällig ist (§ 1228 Abs. 2 BGB).
  • Der Verkauf ist dem Eigentümer vorher anzudrohen, mit dem Geldbetrag, wegen dem verkauft werden soll (§ 1234 Abs. 1 BGB).
  • Er darf nicht vor Ablauf eines Monats nach der Androhung erfolgen (§ 1234 Abs. 2 BGB).
  • Der Verkauf ist grundsätzlich im Wege öffentlicher Versteigerung zu bewirken (§ 1235 Abs. 1 BGB).

Das ist keine Anleitung zur Verwertung, sondern der Grund, warum Geräte nicht einfach nach einer Frist verkauft oder entsorgt werden dürfen. Hole dir Rechtsrat, bevor du das zum ersten Mal tust. Auf dem Schein hilft eine klare Abholfrist mit Benachrichtigungsweg, und schreibe vor jeder Erinnerung auf, wann du dem Kunden was mitgeteilt hast.

Ausgefülltes Beispiel

So könnte ein Schein für eine einfache Displayreparatur aussehen. Die Angaben sind frei erfunden.

FeldEintrag
AuftragA-2417, angenommen am 14.10. um 10:25 Uhr von Sara
GerätSmartphone, Apple iPhone 13, blau, 15-stellige IMEI eingetragen, schaltet ein: ja
FehlerDisplay nach Sturz gesprungen, Touch reagiert unten links nicht
ZustandDisplay gesprungen (Ecke unten links), Rahmen mit kleinen Kratzern, Rückseite ohne Auffälligkeiten; Fotos gemacht
Zubehörschwarze Hülle abgegeben, keine SIM-Karte
SperrcodePIN für den Funktionstest auf dem abtrennbaren Abschnitt notiert, Kundenkopie ohne Code
DatenKeine Sicherung vorhanden, Kunde auf das Risiko eines Datenverlusts hingewiesen
PreisFestpreis 109,90 € brutto laut Preisliste; Kostenvoranschlag nicht gewünscht
Abholungvoraussichtlich fertig am Mittwoch; bitte abholen innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung
UnterschriftenKunde und Werkstatt, Datenschutzinformation ausgehändigt

Gibt es keinen Festpreis, trägst du stattdessen einen Kostenrahmen ein, zum Beispiel „ohne Rückfrage bis höchstens 110 € brutto“. Wird es teurer, meldest du dich vor dem Weiterarbeiten.

Papier oder digital?

Inhaltlich ist beides gleich. Auf Papier brauchst du zwei Exemplare, eines für den Kunden, eines für die Werkstatt, und einen Ort, an dem die Scheine mehrere Jahre sicher liegen (mindestens zwei, steuerlich sechs oder acht, siehe die Fragen unten). Ein digitaler Schein hängt am Auftrag, geht nicht verloren, trägt die Fotos mit Datum und ist bei der Abholung sofort zur Hand, wenn jemand nach dem Zustand fragt. Wichtig ist bei beiden, dass sich nachträglich nichts unbemerkt ändern lässt.

Häufige Fragen zum Annahmeschein

Brauche ich einen Annahmeschein?

Die Vorlage ist ein Vorschlag aus der Praxis, kein amtliches Formular. Sinnvoll ist sie, weil du bei Streit über Zustand, Zubehör und Preis etwas in der Hand hast.

Muss der Kunde unterschreiben?

Die Unterschrift ist dein Nachweis, dass der Kunde Zustand, Preisrahmen und Abholbedingungen zur Kenntnis genommen hat. Nimm sie immer, ob auf Papier oder auf dem Tablet.

Soll ich den Sperrcode aufschreiben?

Nur, wenn du ihn für die Reparatur oder den Funktionstest brauchst. Gib dem Kunden eine Kopie ohne Code, schreib deinen Code auf einen abtrennbaren Abschnitt und vernichte diesen, sobald du ihn nicht mehr brauchst. Den Annahmeschein selbst bewahrst du auf.

Wie lange bewahre ich den Annahmeschein auf?

Mindestens so lange, wie Mängelansprüche verjähren können: zwei Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 BGB). Auch als sonstige Unterlage mit Bedeutung für die Besteuerung muss er sechs Jahre aufbewahrt werden, dient er bei dir als Buchungsbeleg, sind es acht Jahre (§ 147 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 AO). Frag deine Kanzlei, wie sie ihn einordnet.

Was tue ich, wenn der Kunde das Gerät nicht abholt?

Erinnere schriftlich mit Frist und halte fest, wann du was mitgeteilt hast. Verkaufen oder entsorgen darfst du das Gerät nicht einfach. Dein Pfandrecht nach § 647 BGB führt nur über den Pfandverkauf nach §§ 1228 ff. BGB zu Geld. Lass dich vorher rechtlich beraten.

Kann ich die Haftung für Datenverlust im Annahmeschein ausschließen?

Haftungsklauseln gehören in deine AGB und sollten rechtlich geprüft werden. Dieser Artikel gibt dafür keine Formulierung vor. Der Schein hält fest, ob der Kunde gesichert hat und ob du auf das Risiko hingewiesen hast.

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